Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis benötigen, müssen Sie einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Ihrer Stadtverwaltung stellen.
Die Kreisverwaltung Mettmann ist die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für alle Einwohner des Kreises und prüft in dem Verfahren, ob ein Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Wir ermitteln, wann und wodurch der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, oder ob diese eventuell verloren gegangen ist und teilen dies der anfragenden Stadtverwaltung mit.
Viele Ereignisse im Leben eines Antragstellers, aber auch seiner Vorfahren können für den Erwerb oder den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein. Dabei kann es sich um persönliche, familiäre (z. B. Geburt, Eheschließung oder Adoption) und/oder politische, rechtliche Entwicklungen (zum Beispiel durch Sammeleinbürgerungen während des zweiten Weltkrieges oder Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) handeln.
Um die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass ein begründetes Interesse hieran besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit von einer öffentlichen Stelle angezweifelt wird oder der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Staatsangehörigkeitsausweis verpflichtend ist, z.B. für die Aufnahme in den diplomatischen Dienst, die Approbation als Ärztin oder Arzt oder für die Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr.
Im Regelfall können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses glaubhaft machen, da die Erteilung eines solchen Ausweisdokuments voraussetzt, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.
Antragstellung
Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie formell beantragen. Das Antragsformular finden Sie unten.
Die Antragsabgabe erfolgt immer nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bei Ihrer Stadtverwaltung (Rathaus). Dort berät man Sie gern. Die zuständigen Ansprechpartner der zehn kreisangehörigen Städte finden Sie in der untenstehenden Publikation.
NEU! Für Antragsteller die im Ausland leben: Bitte nutzen Sie den unten stehenden Link zu den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.
Unterlagen
Zur Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sollten Sie neben dem Antragsformular und einem gültigen Ausweisdokument folgende Unterlagen (Original und Fotokopie) als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit mitbringen:
Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
- Geburts- oder Abstammungsurkunden,
- Heiratsurkunden,
- Abschriften aus dem Familienbuch der/s Antragstellerin/s und der Eltern und Großeltern die bis zum 01.01.1950 zurückreichen
Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
- Einbürgerungsurkunden,
- Verleihungsurkunden,
- Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
- Ernennungsurkunden eines Beamten,
- Spätaussiedlerbescheinigungen,
- Staatsangehörigkeitsausweise,
- Reisepässe,
- Personalausweise,
- Meldebestätigungen,
- Unterlagen über geleisteten Militärdienst,
- Tätigkeit als Beamtin bzw. Beamter, etc.
Unterlagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen:
- z. B. alte Ausweispapiere,
- alte Militärnachweise,
- Staatsangehörigkeitsurkunden,
- etc.
Sollten Sie auch ausländische Urkunden vorlegen, benötigen Sie immer eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt 51,00 Euro. Für die Ablehnung eines Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Gebühr von 18,00 Euro erhoben.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern.
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