Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Einbürgerung

Wenn Sie eingebürgert werden möchten, also die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, erfahren Sie hier.
"Einbürgerung"
"Einbürgerung"

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung auch schon vorzeitig möglich, zum Beispiel, wenn Sie seit drei Jahren einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzen und seit zwei Jahren mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind.

Sofern Sie die Aufenthaltszeiten nicht erfüllen, lassen Sie sich bitte zunächst unter der Telefonnummer 02104 99-1666 über die Verkürzungsmöglichkeiten beraten und stellen Sie erst dann eine Terminanfrage bzw. einen Antrag auf Einbürgerung.

Wenn Sie öffentliche Leistungen beziehen, kontaktieren Sie die Einbürgerungsstelle bitte ebenfalls unter der Telefonnummer 02104 99-1666, um die Voraussetzungen für die Einbürgerung abzuklären, da ein Leistungsbezug grundsätzlich einbürgerungsschädlich ist.

Information zum Gesetzesentwurf (StAG):

Die öffentlich diskutierten vereinfachten Voraussetzungen für die Einbürgerung gelten bislang nicht. Zurzeit können wir Ihnen auch nicht mitteilen, ob und wann Änderungen umgesetzt werden und in Kraft treten. Sobald es eine geänderte gesetzliche Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gibt, wird sie an dieser Stelle mit weiteren Informationen veröffentlicht werden.

Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zu diesem Themenbereich ab. Vielen Dank.

Telefonische Beratung

Benötigen Sie eine Beratung zum Einbürgerungsantrag, dann kontaktieren Sie uns bitte ausschließlich telefonisch unter: 02104 99-1666

Terminvereinbarung

Die Einbürgerung muss beantragt werden.

Antragstellende aus Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim a.R. oder Wülfrath 

Termine für die Antragstellung vereinbaren Sie bitte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Dort berät man Sie gerne und händigt Ihnen die erforderlichen Formulare aus. Der Einbürgerungsantrag wird vor Ort vervollständigt und der Einbürgerungsstelle zur Entscheidung weitergeleitet.

Für Einbürgerungsbewerber aus Erkrath, Ratingen, Velbert

Buchen Sie Ihren Termin zur Antragstellung bitte über das
HIER HINTERLEGTE FORMULAR.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck
  • Kopie des gültigen Passes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis von jeder einzubürgernden Person
  • Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteil/e)
  • Einkommensnachweise von jeder erwerbstätigen Person
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
  • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest)
  • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten
  • gegebenenfalls Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge
  • gegebenenfalls vier Versetzungszeugnisse oder das Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind

Fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen ist eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen (siehe https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen).

Kosten

  • Pro erwachsene Person beträgt die Gebühr 255 Euro.
  • Für ein miteinzubürgerndes Kind beträgt die Gebühr 51 Euro.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!

 
Link intern
 
Informationen gemäß DSGVO
 

Kontakt

Icon für Telefon
02104 99-0
 
Icon für Brief
 
Icon für Adresse
 
Icon für Erreichbarkeit
 

Suche

 

Ansprechpartner/in

Zuständige Behörde

Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann

Ansprechpartner/in

Beratung zur Antragsstellung und Rückfragen zu laufenden Fällen

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-1666
 

Rückfragen zu bereits bestehenden Terminen

Icon E-Mail
 
Icon Telefon
02104 99-1655
 

Telefonzeiten der Sachbearbeitenden

Einbürgerungsstelle


Montag:         8-12 Uhr
Dienstag:     13-16 Uhr
Mittwoch:      8-12 Uhr
Donnerstag: 13-16 Uhr
Freitag:         8-12 Uhr 

Terminvereinbarung

Einbürgerungsbewerber aus Erkrath, Ratingen, Velbert


Buchen Sie Ihren Termin zur Antragstellung bitte über das HIER HINTERLEGTE FORMULAR.

 
© 2023 Copyright Kreis Mettmann