Einbürgerung
Voraussetzungen
Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung auch schon vorzeitig möglich, zum Beispiel, wenn Sie seit drei Jahren einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzen und seit zwei Jahren mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind.
Sofern Sie die Aufenthaltszeiten nicht erfüllen, lassen Sie sich bitte zunächst unter der Telefonnummer 02104 99-1666 über die Verkürzungsmöglichkeiten beraten und stellen Sie erst dann eine Terminanfrage bzw. einen Antrag auf Einbürgerung.
Wenn Sie öffentliche Leistungen beziehen, kontaktieren Sie die Einbürgerungsstelle bitte ebenfalls unter der Telefonnummer 02104 99-1666, um die Voraussetzungen für die Einbürgerung abzuklären, da ein Leistungsbezug grundsätzlich einbürgerungsschädlich ist.
Information zum Gesetzesentwurf (StAG):
Die öffentlich diskutierten vereinfachten Voraussetzungen für die Einbürgerung gelten bislang nicht. Zurzeit können wir Ihnen auch nicht mitteilen, ob und wann Änderungen umgesetzt werden und in Kraft treten. Sobald es eine geänderte gesetzliche Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gibt, wird sie an dieser Stelle mit weiteren Informationen veröffentlicht werden.
Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zu diesem Themenbereich ab. Vielen Dank.
Telefonische Beratung
Benötigen Sie eine Beratung zum Einbürgerungsantrag, dann kontaktieren Sie uns bitte ausschließlich telefonisch unter: 02104 99-1666
Terminvereinbarung
Die Einbürgerung muss beantragt werden.
Antragstellende aus Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim a.R. oder Wülfrath
Termine für die Antragstellung vereinbaren Sie bitte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Dort berät man Sie gerne und händigt Ihnen die erforderlichen Formulare aus. Der Einbürgerungsantrag wird vor Ort vervollständigt und der Einbürgerungsstelle zur Entscheidung weitergeleitet.
Für Einbürgerungsbewerber aus Erkrath, Ratingen, Velbert
Buchen Sie Ihren Termin zur Antragstellung bitte über das
HIER HINTERLEGTE FORMULAR.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsvordruck
- Kopie des gültigen Passes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis von jeder einzubürgernden Person
- Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteil/e)
- Einkommensnachweise von jeder erwerbstätigen Person
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest)
- gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten
- gegebenenfalls Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge
- gegebenenfalls vier Versetzungszeugnisse oder das Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind
Fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen ist eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen (siehe https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen).
Kosten
- Pro erwachsene Person beträgt die Gebühr 255 Euro.
- Für ein miteinzubürgerndes Kind beträgt die Gebühr 51 Euro.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Einbürgerungsunterlagen (PDF, 347 kB)
Erklärung Freizügigkeit und regelmäßiger Aufenthalt (PDF, 11 kB)
Erklärung Strafe II (PDF, 53 kB)
Merkblatt Erhebung eines Gebührenvorschusses bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit (PDF, 66 kB)
Information zur Übermittlung von Sozialdaten im Einbürgerungsverfahren (PDF, 399 kB)
Publikationen
Link extern
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Beratung zur Antragsstellung und Rückfragen zu laufenden Fällen
Rückfragen zu bereits bestehenden Terminen
Telefonzeiten der Sachbearbeitenden
Einbürgerungsstelle
Montag: 8-12 Uhr
Dienstag: 13-16 Uhr
Mittwoch: 8-12 Uhr
Donnerstag: 13-16 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr
Terminvereinbarung
Einbürgerungsbewerber aus Erkrath, Ratingen, Velbert
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