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Arzneimittelüberwachung

Medikamente sollen nur gezielt eingesetzt werden, darum dürfen Sie nicht überall und nur von sachkundigen Personen verkauft werden. Das Gesundheitsamt überwacht Apotheken und Betriebe im Einzelhandel.

Alle Betriebe, die Arzneimittel verkaufen, werden in regelmäßigen Abständen durch unsere Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes kontrolliert. Das Gesundheitsamt überwacht somit im Kreis Mettmann Apotheken, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Wochenmärkte, Kaufhäuser, Lebensmittelgeschäfte und alle sonstigen Betriebe, die Arzneimittel verkaufen.

Zu unterscheiden sind dabei frei verkäufliche, apothekenpflichtige (nur in Apotheken erhältlich) und verschreibungspflichtige (auf Rezept) Arzneimittel.

Apotheken

Die Apotheken im Kreis Mettmann werden regelmäßig von der Amtsapothekerin und dem Amtsapotheker besichtigt. Dabei wird geprüft, ob in der Apotheke alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Apothekenbesichtigungen werden kurzfristig angekündigt und werden alle ein bis drei Jahre durchgeführt.

Wichtige Informationen finden Sie unter »Betriebserlaubnis für Apotheken«.

Einzelhandel

Bei den sonstigen Betrieben im Einzelhandel, die freiverkäufliche Arzneimittel anbieten, wird überprüft, ob eine besonders geschulte Person (sogenannte sachkundige Person) im Geschäft anwesend ist. Diese Person muss besondere Kenntnisse über Arzneimittel haben, damit auch eine Beratung der Kundschaft stattfinden kann. Die Besichtigungen im Einzelhandel finden unangekündigt statt.

Priscus-Liste

In der Publikation »Priscus-Liste“ finden Sie Hinweise auf Wirkstoffe, die untereinander problematische Wirkungen bei älteren Menschen haben können.