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Berufskollegs

Der Kreis Mettmann hat die Trägerschaften von vier Berufskollegs, die Jugendlichen und Auszubildenden zahlreiche Bildungsmöglichkeiten bieten. Einzelheiten erfahren Sie hier.

Berufskollegs sind eine Bündelung von verschiedenen Schulformen, die Jugendlichen zahlreiche Bildungsgänge zur Qualifizierung für das Berufsleben bieten.

Eine dieser Schulformen ist die klassische Berufsschule. Berufsausbildung erfolgt meistens durch die Zusammenarbeit von Ausbildungsbetrieb und Schule. Da zwei Beteiligte an der Ausbildung mitwirken, spricht man vom dualen System.

Wer einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen im Kreis Mettmann abgeschlossen hat, besucht in der Regel das nächstgelegene Berufskolleg. Hier findet der schulische bzw. theoretische Teil der dualen Ausbildung statt, während die berufliche Praxis im Ausbildungsbetrieb vor Ort erlernt wird.

Berufskollegs bieten aber auch eine Vielzahl von Bildungsmöglichkeiten zur Berufsorientierung oder Höherqualifizierung. So können Jugendliche, die noch keine Ausbildung absolvieren, an einem Berufskolleg unterschiedliche Abschlüsse erwerben – vom Hauptschulabschluss bis hin zum Abitur.

Daneben werden Bildungsgänge aus verschiedenen Berufsfeldern angeboten, die zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führen (zum Beispiel gestaltungstechnische oder biologisch-technische Assistenz, Erziehungskraft, Kinderpflegerkraft, Betriebswirtin oder Betriebswirt...).

Der Kreis Mettmann hat die Trägerschaft folgender Berufskollegs:


Damit Sie sich einen Eindruck von unseren Berufskollegs verschaffen können, haben wir für Sie die Kerndaten in Steckbriefen zusammengefasst, die Sie unter Publikationen abrufen können.

FAQ

Was macht der Kreis Mettmann als Schulträger?

Der Kreis Mettmann hat den Bereich Bildung als eines seiner wesentlichen strategischen Ziele definiert und nimmt seine Verantwortung als Schulträger auch über die gesetzlichen Standards hinaus wahr. Auf dieser Basis wird der intensive Dialog mit den Schulen gepflegt, um im Sinne der Kinder und Jugendlichen die zukunftsgerichtete Entwicklung der Schulen zu gewährleisten.

Der Schulträger nimmt auf das Bildungsangebot und die Bildungsqualität seiner Schulen durch Schulentwicklungspläne maßgeblichen Einfluss. Zudem ist es Aufgabe des Schulträgers, die Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Arbeit der Schulen zu schaffen. Hierzu gehört beispielsweise ein Schulgebäude bereit zu stellen, die Schulräume auszustatten und die Schule mit einem Sachkostenbudget zu versehen.

Für den organisatorischen Ablauf wird Hausmeister- und Sekretariatspersonal zur Verfügung gestellt, zudem auch Schulsozialarbeitende.

Das Lehrpersonal wird hingegen nicht vom Schulträger, sondern vom Land Nordrhein-Westfalen eingesetzt.

Weiterführende Informationen