Bildung & Teilhabe
Bildung & Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es umfasst Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
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Herkunftssprachlicher Unterricht
Unterricht in Herkunftssprache
Der herkunftssprachliche Unterricht steht allen Kindern und Jugendlichen der Klassen 1 – 10 offen, die die sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Unerheblich ist, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen.
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Offener Ganztag
Offener Ganztag
In der Offenen Ganztagsschule an den Förderzentren des Kreises Mettmann nehmen Schüler der Klassen 1 bis 4 nach Unterrichtsende unter pädagogischer Begleitung gemeinsam ein Mittagessen ein, erledigen ihre Hausaufgaben und nehmen an Spiel-, Sport- und Freizeitangeboten teil.
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Schokoticket
Schokoticket
Das „SchokoTicket“ ist eine Schüler-Fahrkarte im Abonnement für die Dauer des Schulbesuchs. Schüler können damit Busse und Bahnen ganztägig – also auch in der Freizeit - im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) nutzen.
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Schulpflicht und Bußgeld
Schulpflicht
Für die Einhaltung der Schulpflicht von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen sind die Erziehungsberechtigten, Schüler ab dem 14. Lebensjahr aber auch selbst verantwortlich.
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Schulpräventionsprogramm
Unser Team für seelische Gesundheit an Schulen
Insbesondere bei Jugendlichen werden seelische Probleme häufig nicht erkannt, verdrängt, nicht angesprochen, tabuisiert. Das Schulpräventionsprogramm ist ein Projekt zur Förderung seelischer Gesundheit von Jugendlichen.
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Schülerbeförderung zu den Förderschulen
Schülerbeförderung
Für Schüler der Förderschulen des Kreises ist ein Schülerspezialverkehr eingerichtet. Dieses Angebot gilt für Schüler, die auf ihrem Schulweg auf spezielle Hilfe angewiesen sind.
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Sonderpädagogische Förderung
Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstüztung können im Kreis Mettmann die allgemeine Schule (Grundschule oder weiterführende Schule) oder die Förderschule besuchen. Die Förderschulen sind auf verschiedene Förderschwerpunkte spezialisiert. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Sprachstandsfeststellung
Sprachstandsfeststellung
Zwei Jahre vor der Einschulung stellt das Schulamt fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
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