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Reiten & Reitplakette

Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald reiten möchten, benötigen Sie eine gültige Reitplakette. Außerdem müssen Sie einige Vorschriften beachten, da das Reiten auf einigen Wegen nicht gestattet ist.
Reitweg
Reitweg
Die Übersichtskarte der Reitwegemöglichkeiten finden Sie unten bei den Links
Die Übersichtskarte der Reitwegemöglichkeiten finden Sie unten bei den Links
Reitweg
Reitweg

Wo darf geritten werden? Ein Blick auf die Reitwegekarte hilft weiter.

In der freien Landschaft ist das Reiten auch auf allen privaten Straßen und Wegen gestattet. Das Reiten im Wald ist nur auf den nach der Straßenverkehrsordnung speziell dafür ausgeschilderten Reitwegen erlaubt.

Darüber hinaus dürfen in den Waldgebieten der Städte Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath auch private Straßen und Fahrwege beritten werden. Diese erweiterte Befugnis gilt grundsätzlich auch in den Waldgebieten der Städte Erkrath, Mettmann und Haan, jedoch nicht in den dortigen Waldflächen des Neandertals. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. Eine Karte über die betroffenen Neandertalbereiche finden Sie in der nebenstehenden Randbox.

Im Geoportal des Kreises Mettmann haben wir für Sie eine digitale Karte hinterlegt, der Sie die bereits bestehenden Reitwegemöglichkeiten in den zehn kreisangehörigen Städten und der umliegenden Region entnehmen können.
Den direkten Zugriff auf die Karten finden Sie nebenstehend in der Randbox, oder unten stehend unter den externen Links.

Die Reitwegekarte stellt im Detail sowohl Ackerrandstreifen, als auch Reit- und Verbindungswege dar.
Bitte unterstützen Sie uns beim weiteren Aufbau der Karte aktiv durch Hinweise zu notwendigen Ergänzungen oder bei eventuellen Abweichungen.

Wo darf nicht geritten werden?

Nicht gestattet ist das Reiten in Hofräumen und sonstigen privaten oder gewerblichen Flächen, auf privaten Straßen und Wegen, die mit Zustimmung der Naturschutzbehörde für den Reitverkehr gesperrt sind, sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder geschützten Biotopen außerhalb von Straßen und Wegen. 
Darüber hinaus dürfen Sie im Wald keine Wege und Flächen bereiten, die nicht in der oben beschriebenen Reitbefugnis für zulässig erklärt wurden. Sollten Sie sich über diese Verbote hinwegsetzen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Reitkennzeichen und Reitplakette

Wenn Sie in der freien Landschaft oder im Wald reiten oder das Pferd führen möchten, müssen Sie an beiden Seiten Ihres Pferdes gut sichtbar ein gültiges Kennzeichen anbringen.
Gültig wird es durch die jährlich zu erneuernde Reitplakette. Reitkennzeichen und Reitplakette erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde wo sich der Wohnsitz des Halters befindet, unabhängig vom Standort des Pferdes. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie ohne ein gut sichtbares gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft oder im Wald reiten.

Bitte denken Sie daran, dass die Reitabgabe eine zweckgebundene Einnahme ist, die ausschließlich für die Instandsetzung, Unterhaltung oder Neuanlage von Reitwegen verwendet werden darf. Diese Maßnahmen können demnach auch nur in dem Umfang umgesetzt werden, den die eingezahlten und damit zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus der Reitabgabe ermöglichen.

Den Antrag zur Ausstellung eines Reitkennzeichens finden Sie unten bei den Formularen.

Reitabgabe für 2023

Die Reitabgabe dient der Anlage und dem Unterhalt von Reitwegen.

Kosten Privatreiter

  • 39,60 Euro für die Neuanmeldung von Reitkennzeichen und Reitplakette
  • 30,30 Euro für einen Jahresaufkleber "Reitplakette"  

Kosten Reiterhöfe

  • 89,60 Euro für die Neuanmeldung von Reitkennzeichen und Reitplakette
  • 80,30 Euro für einen Jahresaufkleber "Reitplakette"  

Die Reitplakette ist ein Kalenderjahr gültig und muss am Anfang jeden Jahres erneuert werden.

Die Reitplaketten werden Ihnen zugeschickt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich diese abzuholen. Da das Büro in Mettmann jedoch nicht täglich besetzt ist, ist eine Terminabsprache erforderlich.

Wie bezahle ich?

Die Reitplakette ist ein Kalenderjahr gültig und muss am Anfang jeden Jahres erneuert werden.

Für die Verlängerung überweisen Sie bitte 30,30 € auf das Konto der
Kreissparkasse Düsseldorf, IBAN DE69 3015 0200 0001 0005 04, BIC WELADED1KSD, oder an die
Postbank Essen, IBAN DE93 3601 0043 0085 2234 38, BIC PBNKDEFF.
Der Verwendungszweck lautet „Reitabgabe + die Nr. des Reitkennzeichens und das Kassenzeichen: 00000000019/1037“.

Die neuen Jahresaufkleber werden nach dem  Geldeingang versendet.

Eine Neuanmeldung kann online erfolgen. Das Formular finden Sie auf dieser Seite. Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag auf eines der angegebenen Konten und geben Sie als Verwendungszweck „Reitabgabe Neuanmeldung und das Kassenzeichen 00000000019/1037“ an.

Die Reitkennzeichen werden Ihnen nach Antrags- und Zahlungseingang zugeschickt.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!

 
Formulare (verschlüsselte Übertragung)
 
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Zuständige Behörde

Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann

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Reitkennzeichen & Reitplakette

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Reitwege - digitale Reitwegekarte

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Digitale Reitwegekarte

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Publikation

Eingeschränkter Reitbereich im Neandertal

Reitfreier Bereich im Neandertal
 
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