Kreisrundfahrten
Der Kreis Mettmann bezuschusst auf Antrag Rundfahrten durch das Kreisgebiet mit 300 €.
Ziel ist die Vermittlung von Kenntnissen über den Kreis Mettmann. Vereine und Gruppen aus dem Kreis Mettmann können einen solchen Zuschuss beantragen.
Die Kreisrundfahrt ist eine mindestens fünfstündige Reise mit dem Bus, dem Fahrrad oder dem ÖPNV mit wenigstens 20 Teilnehmenden.
Die Fahrten sind von den Gruppen selbstständig vorzubereiten. Neben dem Wohnort der Teilnehmer müssen noch mindestens zwei weitere kreisangehörige Städte besucht werden. Außerdem ist ein Besuch eines Museums oder einer anderen öffentlichen Einrichtung zu berücksichtigen.
Am Nachmittag ist in der Regel ein Empfang beim Landrat und ein gemeinsames Kaffeetrinken im Kreishaus vorgesehen. Dieser Termin kann in Absprache auch auswärtig stattfinden.
Schulklassen bzw. Jugendgruppen freier, kommunaler oder kirchlicher Träger aus dem Kreis Mettmann bekommen auf Antrag sogar die Kosten für eine Rundfahrt in Höhe von maximal 550 € erstattet. Die einzigen Bedingungen sind, dass die Ziele im Kreis Mettmann liegen, die Fahrt wenigstens fünf Stunden dauert und mindestens 20 Personen teilnehmen. Dabei ist freigestellt, ob die Fahrt per Bus, Fahrrad oder mit dem ÖPNV durchgeführt wird.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die angegebene Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!
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