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Modernisierung von Wohneigentum

Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung modernisieren?
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zinsgünstige Darlehen bis zu 200.000 € zur Verfügung.

Beschreibung



Was wird gefördert?

  • Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie Wärmedämmung, Einbau von Heizungen und Warmwasseranlagen, Erneuerung von Fenster und Türen und Einbau von Photovoltaikanlagen zur mindestens anteiligen Deckung des Eigenbedarfs.
  • Modernisierungsmaßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit wie Anpassung von Bädern, Balkonen und Terrassen sowie Veränderung der Grundrisse um barrierefreie Wohnflächen zu erhalten.
  • Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens wie Einbau von Sicherheitstechnik als Einbruchschutz oder Verbesserung der Beleuchtung und Einbau von Bewegungsmeldern.

Wie wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zinsgünstige Darlehen bis zu 200.000 € zur Verfügung zu 0,0 % für die ersten 5 Jahre dann 0,5 % bis zum Ablauf der Zweckbindung.

Die Förderung ist abhängig vom Familieneinkommen.

Der Tilgungsnachlass beträgt 25 % für die Einkommensgruppe A und 15% für die Einkommensgruppe B.

Für die Modernisierungsmaßnahmen für Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige beträgt der Tilgungsnachlass 50%.

Voraussetzungen

Gefördert werden selbst genutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen und die Förderung ist einkommensabhängig, das heißt, dass das Familieneinkommen nicht die Einkommensgrenzen A oder B überschreitet.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann direkt von Ihnen gestellt werden.

  • Sie laden alle Unterlagen unter "Unterlagen zum Download" herunter und füllen diese aus.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie einscannen und auch nachreichen.
  • Bitte stellen Sie alle Kosten der Modernisierungsmaßnahmen in einer Tabelle auf und legen entsprechende Kostenvoranschläge bei.
  • Alle Unterlagen können Sie unter "Kontakt" mit dem Kontaktformular an den Kreis Mettmann senden.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, fehlende Unterlagen und Informationen werden eingeholt.
  • Das Familieneinkommen wird berechnet und mit der Einkommensgrenze verglichen. Hiervon hängt die grundsätzliche Förderung ab und in welcher Höhe Sie den Tilgungsnachlass erhalten können.
    Ihr Familien-Nettoeinkommen abzüglich Ihrer finanziellen Belastungen durch bestehende und zukünftige Darlehen oder regelmäßige Zahlungen wie z. B. Unterhalt muss die Einkommensgrenze für die Tragbarkeit der Belastung (Mindestrückbehalt) überschreiten. Damit ist gewährleistet, dass Sie sich nicht überschulden.
  • Es findet eine Ortsbesichtigung des Objektes statt (Termin wird mit Ihnen vereinbart).
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Förderzusage durch den Kreis Mettmann erteilt werden.
  • Den Darlehensvertrag schließen Sie mit der NRW.Bank.
  • Nach 24 Monaten müssen die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sein und die Kosten sind mit den Rechnungen nachzuweisen.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Persönliche Verhältnisse

  • Kopie vom Personalausweis
  • Meldebescheinigung (aller Haushaltsangehörigen)
  • Heiratsurkunde
  • Schulbescheinigungen/Kinder; Ausbildungs-, Studiennachweise

Einkommensverhältnisse

Weitere Nachweise zur Einkommensermittlung und zur Tragbarkeitsprüfung

  • Schufa-Auskunft
  • Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegegrad
  • Bescheid Kindergeld
  • Nachweis über Kinderbetreuungskosten
  • Nachweis gegebenenfalls über weitere Aufwendungen aufgrund der Schwerbehinderung/Pflege, die nicht von anderen Leistungserbringern abgedeckt werden
  • Nachweise privater Renten- Kranken-, Lebensversicherung etc.
  • Nachweis von Unterhaltszahlungen/ Unterhaltsempfang

Finanzierung (Vermögen, Eigenleistung, Fremddarlehen)

  • Nachweis der Eigenleistung (Bargeld und/oder Selbsthilfe), Kontoauszug
  • bei Fremddarlehen: unverbindliche Darlehenszusage/Darlehensangebot für Fremdmittel mit entsprechenden Darlehenskonditionen

Objekt

  • Exposé
  • Lageplan
  • Grundrisse, Wohnflächenberechnung
  • bei Neubau: weitere Unterlagen: Kaufvertrag, Pläne, Wohnflächenberechnung, Gesamtkosten
  • Entwurf des Kaufvertrags
  • Grundbuchauszug
  • gegebenenfalls Aufstellung zu den Erwerbsnebenkosten

Weiterführende Informationen

Kosten

Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.

Es wird ein Tilgungsnachlass gewährt.

Rechtsgrundlagen

Datenschutzhinweise

Formulare zum Download

Kontakt

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