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Entzogener Führerschein

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, müssen Sie nach Fristablauf einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Beschreibung

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, wird er Ihnen nach Ablauf der durch das Gericht festgelegten Sperrfrist nicht automatisch wieder ausgehändigt. Um wieder einen Führerschein zu bekommen, müssen Sie einen "Antrag auf Neuerteilung" stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Entzug Ihres Führerscheins auch sämtliche mit diesem verbundenen Rechte verloren haben.

Ihr entzogener Führerschein ist also dauerhaft ungültig und gehört Ihnen nicht mehr.

Der Umfang des neu zu erteilenden Führerscheins richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Neuerteilung geltenden führerscheinrechtlichen Vorschriften.

Voraussetzungen

Eine neue Fahrerlaubnis dürfen wir Ihnen nur dann erteilen, wenn Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Möglicherweise müssen wir für die Bearbeitung Ihres Antrags eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Diese ist beispielsweise immer dann erforderlich, wenn Sie ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr geführt haben oder Ihnen der Führerschein aufgrund von Drogenkonsum entzogen wurde.

Sie sollten die Sperrfrist sinnvoll nutzen, um Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder herzustellen (beispielsweise Durchführung von Drogenscreenings durch forensisch anerkannte Institute oder, falls erforderlich, durch Teilnahme an einem Alkoholabstinenzprogramm).

Die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung bieten zu diesen Themenbereichen Informationsveranstaltungen an. Bitte nehmen Sie diese bei Bedarf in Anspruch. In welchen Fällen die Anordnung einer solchen Untersuchung oder einer anderen Maßnahme zur Überprüfung der Fahreignung erforderlich ist, können wir erst dann abschließend beurteilen, wenn uns Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag sollten Sie zehn Wochen vor Ablauf der Sperrfrist stellen.

Den Antrag stellen Sie bitte persönlich entweder

  • im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung (außer Ratingen, Velbert) oder
  • bei uns in Mettmann.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie diesem Antrag beifügen

  • Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
  • Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „O“. Dieser Antrag ist nur im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung möglich 

Zusätzliche Unterlagen, abhängig von der Fahrerlaubnisklasse

Neuerteilung der Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T 

  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Neuerteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E 

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Neuerteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E 

  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
  • augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnisverordnung. In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Beleg Art O bei Ihrem Bürgerbüro 

Weiterführende Informationen

Kosten

160,70 Euro 
13 Euro für das Führungszeugnis 

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