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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn dadurch unter anderem die Teilhabe am sozialen Leben und die Teilhabe an Bildung ermöglicht wird.

Beschreibung

Ziel der Eingliederungshilfe ist, die Folgen einer Behinderung zu mildern oder abzuwenden und den behinderten Menschen zu einem weitgehend eigenständigen Leben zu befähigen.

Unsere Leistungen als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe umfassen beispielsweise

  • Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
  • Schulbegleitungen,
  • heilpädagogische Maßnahmen,
  • Autismus-Therapien.

Auch der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger kann für Leistungen der Eingliederungshilfe der zuständige Ansprechpartner sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landschaftsverbandes.

Voraussetzungen

Einige Leistungen der Eingliederungshilfe sind einkommens- und vermögensabhängig.

Weiterführende Informationen

Formulare zum Download

Kontakt

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