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Bienen, Hornissen & Co

Hornissen, Bienen und Hummeln gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tierarten. Ihre Nester dürfen nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde beseitigt oder umgesetzt werden.

Beschreibung

Falls Sie ein Nest bei sich entdecken und sich gestört fühlen, wenden Sie sich bitte zunächst an uns. Wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Nest eingehalten wird und die Flugbahn nicht verstellt wird, kommt es nur sehr selten vor, dass Menschen gestochen werden.

Was viele nicht wissen: Das Gift von Wespen und Hornissen ist schwächer als Bienengift. Für Personen, die nicht an einer Allergie leiden, besteht somit keine Gefahr.

Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutz wildlebender Arten. Wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, dürfen die Nester auch ohne Genehmigung von Fachkräften (beispielsweise von Schädlingsbekämpfenden oder Imkerinnen und Imkern) umgesetzt oder vernichtet werden.

Tipps und Hinweise zum Thema finden Sie in unserem Faltblatt “Keine Angst vor Bienen, Hummeln, Hornissen & Co.“.

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