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Ausreisepflicht

Wer keine Aufenthaltserlaubnis besitzt und diese auch nicht erhalten kann, muss Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist verlassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Beschreibung

Hilfestellungen zu einer freiwilligen Ausreise erhalten Sie bei den Rückkehrberatungsstellen Nordrhein-Westfalen, die Sie unter Publikationen einsehen können oder bei der International Organization for Migration „IOM“.

Wenn Sie nicht innerhalb der vorgegebenen Frist freiwillig ausreisen, droht eine Abschiebung. Wenn Ihnen die freiwillige Ausreise aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an, damit wir prüfen, ob Sie eine Duldung erhalten können. Eine Duldung ist in der Regel drei bis sechs Monate gültig. Sie bleiben allerdings zur Ausreise verpflichtet.

Wenn Ihre Ausreiseverpflichtung zwangsweise durch Abschiebung durchgesetzt werden muss, ist damit eine Einreisesperre verbunden. Wenn Sie eine solche Sperre haben und wieder einreisen möchten, müssen Sie vorher die Befristung der Sperrwirkung beantragen.

Auch eine Einreisesperre aufgrund einer Ausweisung wird auf Antrag befristet.

Weiterführende Informationen

Kontakt

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