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Asyl

Politisch Verfolgte erhalten in Deutschland Asyl. Allgemeine Informationen und Voraussetzungen für die Gewährung des per Grundgesetz garantierten Rechts erhalten Sie hier.

Beschreibung

Sie können in Deutschland Asyl beantragen, wenn Sie in Ihrem Heimatland politisch verfolgt werden. Asyl wird Ihnen aber nicht in allgemeinen Notsituationen, wie Armut oder Naturkatastrophen gewährt.
 
Der Asylantrag ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Das Bundesamt entscheidet hierbei auch über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder über das Bestehen bestimmter Abschiebungsverbote. Während Ihr Antrag dort geprüft und darüber entschieden wird, ist Ihnen der Aufenthalt bei uns gestattet.
 
Wir beraten Sie über Ihr Aufenthaltsrecht während und auch nach einem abgeschlossenen Asylverfahren und entscheiden über Ihren weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet.
 
Während und manchmal auch nach Ihrem Asylverfahren wird eingeschränkt, wo Sie wohnen dürfen. Bei wichtigen Gründen kann diese Wohnsitzbeschränkung geändert werden. Wir beraten Sie über die notwendigen Anträge.  

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