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Anmeldung für Versammlungen

Planen Sie eine Versammlung oder einen Aufzug unter freiem Himmel? Hier erfahren Sie, wann Sie dies bei der Polizei anmelden müssen und wer Ihre Ansprechperson ist.

Beschreibung


Zu den Grundrechten aus dem Grundgesetz gehört die Meinungsfreiheit. Diese steht jedem Einzelnen zu. Um sich mit mehreren gemeinsam zu äußern, wird die Meinungsfreiheit durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ergänzt.

Wenn eine solche Versammlung unter freiem Himmel stattfinden, muss diese mindestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet und ein Versammlungsleitung als verantwortliche Person benannt werden. Näheres regelt das Versammlungsgesetz.

Wenn Sie eine Versammlung im Kreisgebiet anmelden möchten oder eine Beratung wünschen, ist Ihr Ansprechpartner dafür die Kreispolizeibehörde Mettmann. Dort wird geprüft, ob bei der Versammlung oder dem geplanten Aufzug Einschränkungen oder Auflagen zu beachten sind. Die Polizei schützt die Durchführung der Versammlung. Es sind aber auch Rechte Dritter zu berücksichtigen, zum Beispiel durch eine entsprechende Verkehrslenkung. Sollte die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sein, können bestimmte Auflagen erlassen werden. Im Extremfall kann die Versammlung auch verboten werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in den abrufbaren Formularen oder in den jeweiligen Gesetzestexten “Gesetz über Versammlungen und Aufzüge“, “Grundgesetz, Artikel 5 und 8“ und “Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 10 und 11“.

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