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Grenzbescheinigungen

Gelegentlich verlangen Banken die Vorlage einer Grenzbescheinigung, wenn ein bebautes Grundstück mit einer Grundschuld belastet werden soll.

Beschreibung

Eine Grenzbescheinigung belegt,

  • dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde oder
  • dass ein Überbau auf ein angrenzendes Grundstück vorliegt.

Eine Grenzbescheinigung kann nur für eingemessene Gebäude ausgestellt werden.

Weiterführende Informationen

Kosten

Die Gebühr für eine Grenzbescheinigung bemisst sich nach der Bearbeitungszeit (je angefangene Arbeitsviertelstunde 25,00 Euro).

Grenzbescheinigungen werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und -ingenieurinnen (ÖbVI) angeboten, die derselben Gebührenordnung (VermWertKostO NRW) unterliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Datenschutzhinweise

Kontakt

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