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Umschreibung von Fahrzeugen

Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug erworben und möchten dieses nun auf sich anmelden oder Sie wechseln in den Zulassungsbezirk des Kreises Mettmann.

Beschreibung

Umschreibung mit Halterwechsel

Mit der internetbasierten Kfz-Zulassung (iKfz) können Sie diesen Antrag auch online stellen. Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen.

Zur Nutzung des Online-Antrags klicken Sie bitte auf unser STVA-Portal.

Umschreibung ohne Halterwechsel

Wenn Sie in den Kreis Mettmann gezogen sind und Ihr Fahrzeug dadurch seinen Standort hierher ändert, müssen die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden.

Sie möchten Ihre Kennzeichen mit in den Kreis Mettmann nehmen und behalten? Dann ist ein Besuch der Zulassungsstelle nicht erforderlich. Wir bieten Ihnen an, uns diesen Sachverhalt auch online anzuzeigen ("Internetbasierte Anzeige einer Adressänderung").

Umschreibung online

Mit i-Kfz, der internetbasierten Kfz-Zulassung, können Sie Ihren Antrag auf Umschreibung auch online stellen. Bitte prüfen Sie hier, ob Sie die Voraussetzungen zur Online-Abwicklung ohne Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle erfüllen.

Voraussetzungen

Für das Online-Verfahren

Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges bei Halterwechsel, aber ohne Kennzeichenwechsel

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)
  • Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell angemeldetes Fahrzeug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)

Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.

Beim Wechsel des Kennzeichens benötigen Sie zusätzlich

  • Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darunterliegenden Sicherheitscodes freilegen. Diese Schilder werden erst ab 2015 ausgegeben und sind am aufgedruckten QR-Code erkennbar.

Verfahrensablauf

Für das Online-Verfahren

Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges bei Halterwechsel, aber ohne Kennzeichenwechsel

Und so funktioniert es:

  • i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen
  • Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
  • Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen
  • Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft.
  • Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
  • Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen, und sofort losfahren. Dieser ist maximal 10 Tage gültig.
  • Wichtig: Bei Kennzeichenwechsel sind die neuen Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen!
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) (bei Kennzeichenwechsel) werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.

Beim Wechsel des Kennzeichens zusätzlich

  • Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darunterliegenden Sicherheitscodes freilegen. Diese Schilder werden erst ab 2015 ausgegeben und sind am aufgedruckten QR-Code erkennbar.
  • Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft und bearbeitet. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie bei Kennzeichenwechsel der Zulassungsbescheid, Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
  • Plakettenträger aufbringen und losfahren.

Erforderliche Unterlagen

Umschreibung mit Halterwechsel

Bitte bringen Sie für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschilder, wenn Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist und sie die Kennzeichen nicht übernehmen möchten
  • Ihre Bankdaten für die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer/ SEPA-Lastschriftmandat

Falls Sie die Umschreibung durch jemand anderen erledigen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht, Ihren originalen Personalausweis, das von Ihnen bereits ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten,
  • Personalausweis der/des Erziehungsberechtigten,
  • Nachweis der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung für das begleitete Fahren ab 17 Jahren.

Wenn das Fahrzeug auf eine Firma umgeschrieben werden soll, bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktueller Handelsregisterauszug bzw. aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (beispielsweise Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)
  • Vollmacht und Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma

Umschreibung ohne Halterwechsel

Wenn Sie uns Ihre Änderung persönlich mitteilen möchten oder Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen nicht behalten und ein Kreis-ME-Kennzeichen erhalten möchten)
  • Kennzeichenschilder, wenn Ihr Fahrzeug bereits zugelassen ist (sofern Sie Ihr bisheriges Kennzeichen nicht behalten und ein Kreis-ME-Kennzeichen erhalten möchten)
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung

Sofern Sie noch über die alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) verfügen, bringen Sie bitte neben dem Fahrzeugschein auch immer den Fahrzeugbrief mit, damit Ihnen neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ausgestellt werden können.

Weiterführende Informationen

Kosten

Umschreibung mit Halterwechsel

Besuch der Kfz-Zulassungsstelle

  • Ab 27,40 Euro für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das bereits im Kreis Mettmann zugelassen war.
  • Ab 26,80 Euro für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das zuvor nicht im Kreis Mettmann zugelassen war.

Internetbasierte Zulassung (iKfz)

  • ab 14,80 Euro zuzüglich Versandkosten, für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das bereits im Kreis Mettmann zugelassen war.

  • ab 14,30 Euro zuzüglich Versandkosten für die Umschreibung eines Fahrzeuges, das zuvor nicht im Kreis Mettmann zugelassen war.

Umschreibung ohne Halterwechsel

Besuch der Kfz-Zulassungsstelle

  • ab 24,80 Euro, wenn Sie Ihre Kennzeichen behalten.

  • ab 28,30 Euro, wenn Sie ein neues ME-Kennzeichen wünschen.

Internetbasierte Anzeige einer Adressänderung

  • ab 6,10 Euro zuzüglich Versandkosten, wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten und unser iKfz-Portal nutzen.
  • ab 20,29 Euro, wenn Sie uns die Adressänderung über unser Onlineformular anzeigen.    

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