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• Wer entscheidet über eine allgemeine Beschwerde/Eingabe?

Wenn Sie eine Sachentscheidung der Verwaltung überprüfen lassen möchten, können Sie eine Beschwerde / Eingabe einlegen. Wenn die Beschwerde / Eingabe eine kreisangehörige Stadt des Kreises Mettmann betrifft, entscheidet hierüber die fachlich zuständige Abteilung (Fachaufsicht) oder die Kommunalaufsicht als allgemeine Rechtsaufsicht. Soweit eine Beschwerde / Eingabe sich gegen die Kreisverwaltung Mettmann richtet, entscheidet darüber die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf.