Kommunalaufsicht
Der Landrat führt als untere staatliche Verwaltungsbehörde die allgemeine Aufsicht und die Sonderaufsicht über die zehn Städte des Kreises Mettmann.
Wir prüfen im Rahmen der Kommunalaufsicht insbesondere die Recht- und Gesetzmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung durch die kommunalen Körperschaften.
Zu unseren Aufsichtsmitteln zählen nach dem kommunalen Verfassungsrecht, der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) unter anderem das Informations- und Unterrichtungsrecht, das Beanstandungs- und Aufhebungsrecht, das Anordnungsrecht, Ersatzvornahmen sowie Genehmigungen und Versagungen.
Wenn Sie mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden sind, können Sie von unterschiedlichen Beschwerdemöglichkeiten Gebrauch machen. Eine Übersicht steht Ihnen unter den Publikationen zum Download zur Verfügung.
Die Kommunalaufsicht beinhaltet auch die Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte, Körperschaften und Stiftungen. Weitere Informationen hierzu stehen Ihnen ebenfalls unter den Publikationen zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte die angegebenen Kontaktdaten. Wir helfen Ihnen gern!