Beratung zum Schwerbehindertenrecht
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben berät Arbeitgeber und schwerbehinderte Arbeitnehmer im Kreis Mettmann zu Fragen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis von schwerbehinderten Beschäftigten entstehen. Dabei steht die Sicherung des Arbeitsplatzes im Vordergrund, was durch Beratung und finanzielle Hilfe gewährleistet werden soll.
Zu den Unterstützungsmöglichkeiten zählen unter anderem die Beratung bei der behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes und die Unterstützung bei der Durchführung von Präventionsmaßnahmen. Auf Wunsch werden Termine in Ihrem Betrieb vereinbart, um Sie über mögliche Förderungen zu informieren.
Bei der Beratung und der Erbringung der Leistung steht die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben in engem Kontakt mit dem technischen Beratungsdienst und verschiedenen berufsbegleitenden Diensten für Menschen mit Behinderungen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann