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Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen

Der Kreis betätigt sich wirtschaftlich bzw. nichtwirtschaftlich im rechtlichen Rahmen der Gemeindeordnung durch die Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen. Der Kreis Mettmann ist an einer Vielzahl von Unternehmen beteiligt, die in kommunalen Handlungsfeldern Leistungen anbietet. Dies umfasst unter anderem die Bereiche Ver- und Entsorgung, Verkehr, Gesundheit und Soziales und Kultur.

Der Beteiligungsbericht dient als Informations- und Rechenschaftslegungsinstrument für den Kreistag und die Öffentlichkeit. Neben der Gesamtlage des „Konzerns Kreis Mettmann“, stellt der Beteiligungsbericht die Lage jede einzelne Beteiligung des Kreises Mettmann an privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Einrichtungen in den Vordergrund. Der Begriff „Beteiligung“ umfasst dabei das gesamte Spektrum der verselbständigten Aufgabenbereiche des Kreises außerhalb der Kernverwaltung, unabhängig von der Rechtsform.

Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Absatz 2 GO NRW grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Form zu enthalten:

  1. die Beteiligungsverhältnisse,
  2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
  3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
  4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

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