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Jahresabschluss des Kreishaushaltes

Der Jahresabschluss ist der "Kassensturz" am Ende eines Haushaltsjahres. Alle Planungskonten werden betrachtet und ausgewertet. Das Ergebnis wird, analog zur Planung, vorgestellt und genehmigt. Zudem wird die Vermögens- und Schuldenlage anhand einer Bilanz zum Stichtag dargestellt.

Der "Kassensturz" eines Haushaltsjahres ist mehr als ein Blick aufs Konto.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung (entspricht im Wesentlichen einer Gewinn- und Verlustrechnung), der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz inklusive des Anhangs.

Alle Sachkonten der Ergebnis- und Finanzrechnung werden abgeschlossen, die Bilanz erstellt und die Gesamtlage des Haushalts analysiert, bewertet und dargestellt.

Dabei stellen sich Fragen wie: „Sind alle Einnahmen und Erträge korrekt verbucht?“, „Haben wir alle Rechnungen bezahlt?“, “Sind alle Investitionen in der Anlagenbuchhaltung erfasst und gibt es passende Abschreibungen?“.

Diese und viele andere Fragen werden im Rahmen eines Jahresabschlusses beantwortet. Die Ergebnisse des Jahresabschlusses werden anschließend durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt geprüft. Dieser Vorgang ist mit der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu vergleichen. Das Prüfungsergebnis wird dem Kreistag und seinen Gremien vorgestellt.

Neben dem rechnerischen Abschluss bleibt auch die Frage zu beantworten, ob alle politischen Ziele im Rahmen des Jahreshaushalts durchgeführt wurden.