Inhalt

Haushaltsplan des Kreises Mettmann

Der Haushaltsplan ist die Grundlage des wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung. Erst wenn alle Gremien und Institutionen einen Haushaltsplan freigegeben haben, darf die Verwaltung nach diesem Plan wirtschaften. Die maximale Transparenz ist ein wichtiger Ausfluss aus der demokratischen Rechtsordnung.

Der Haushaltsplan wird regelhaft für ein ganzes Jahr aufgestellt. Darin plant die Verwaltung Erträge und Aufwendungen, plant Investitionen, Abschreibungen und Personalkosten, so dass eine solide Ergebnis- und Finanzplanung für das bevorstehende Jahr vorliegt.

Der Planentwurf wird dem Kreistag und seinen Gremien zur Prüfung und Beratung vorgelegt. Die gewählten Politiker hinterfragen Planungsinhalte, verlangen Streichungen oder bringen Zusätze ein.

Für die kreisangehörigen Städte hat der Kreishaushalt eine große Bedeutung. Die Städte finanzieren mit Ihren Umlagebeiträgen maßgeblich den Haushalt des Kreises Mettmann und haben daher das Recht, dem Kreistag ihre Sichtweise im Rahmen des sogenannten Benehmensherstellungsverfahrens darzulegen. Am Ende des Beratungs- und Verhandlungsprozesses wird der Haushalt in einer Kreistagssitzung verabschiedet.

Damit noch nicht genug: Auch die Bezirksregierung in Düsseldorf prüft den Haushaltsplan darauf, ob dieser rechtskonform ist und die Ausgaben und Investitionen auch durch Einnahmen und Erträge gedeckt sind und dabei die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises Mettmann und seiner angehörigen Städte nicht überfordert. Erst nach der Freigabe durch die Bezirksregierung tritt der Haushaltsplan verbindlich in Kraft.

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2022/2023

Der Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 wurde als sogenannter Doppelhaushalt beschlossen. Auch bei einem Doppelhaushalt plant die Verwaltung für jedes Jahr einzeln, erledigt die Planungsarbeit jedoch in einem "Rutsch". Gleichermaßen erhalten die kreisangehörigen Städte mehr Planungssicherheit und den politischen Gremien bleibt mehr Zeit für die Beratung anderer Themen. In zwei Jahren kann sich jedoch auch mehr verändern, so dass regelhaft Nachträge für den Haushalt eingebracht werden.

Haushaltsjahr 2020/2021

Der Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 wurde als sogenannter Doppelhaushalt beschlossen. Auch bei einem Doppelhaushalt plant die Verwaltung für jedes Jahr einzeln, erledigt die Planungsarbeit jedoch in einem "Rutsch". Gleichermaßen erhalten die kreisangehörigen Städte mehr Planungssicherheit und den politischen Gremien bleibt mehr Zeit für die Beratung anderer Themen. In zwei Jahren kann sich jedoch auch mehr verändern, so dass regelhaft Nachträge für den Haushalt eingebracht werden.

Haushaltsjahr 2019