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Einbürgerung


Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Bundestag am 19.01.2024 ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen hat, dieses jedoch noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss und daher voraussichtlich frühestens im Juni 2024 in Kraft trittBis dahin gelten die derzeitigen Regelungen.

Nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes informieren wir an dieser Stelle ausführlicher über die Änderungen der Voraussetzungen für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Wir weisen aber bereits jetzt darauf hin, dass künftig ein Leistungsbezug eine Einbürgerung grundsätzlich ausschließt. Welche Ausnahmen hiervon möglich sind, kann derzeit nicht gesagt werden.

Von einer vorzeitigen Antragstellung unter Berufung auf die Gesetzesänderung raten wir dringend ab. Es entstehen keine zeitlichen Vorteile. Durch die Gesetzesänderung muss mit weiteren Verzögerungen der Bearbeitung aller Anträge gerechnet werden, die über die bereits jetzt bestehenden deutlich erhöhten Bearbeitungszeiten von mehr als 1 Jahr hinausgehen.

Wir bitten von telefonischen Anfragen und Mails zur geänderten Gesetzeslage abzusehen, diese können derzeit nur kurz und standardisiert beantwortet werden.




Wenn Sie eingebürgert werden möchten, also die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, erfahren Sie hier.

Achtung

Beratung nur telefonisch - Vorsprache nur mit Termin

Persönliche Vorsprachen sind nur nach telefonischer Vereinbarung mit Termin möglich. Auch kurze Anliegen können nur telefonisch oder per Mail geklärt werden.

Beratungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband können ebenfalls nur telefonisch und aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich mit der betroffenen Person persönlich erfolgen.


Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung auch schon vorzeitig möglich, zum Beispiel, wenn Sie seit drei Jahren einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzen und seit zwei Jahren verheiratet sind mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Sofern Sie die Aufenthaltszeiten nicht erfüllen

Lassen Sie sich bitte zunächst unter der Telefonnummer 02104 99-1666 über die Verkürzungsmöglichkeiten beraten und stellen Sie erst dann eine Terminanfrage bzw. einen Antrag auf Einbürgerung.

Wenn Sie öffentliche Leistungen beziehen

Kontaktieren Sie die Einbürgerungsstelle bitte ebenfalls unter der Telefonnummer 02104 99-1666, um die Voraussetzungen für die Einbürgerung abzuklären, da ein Leistungsbezug grundsätzlich einbürgerungsschädlich ist.

Information zum Gesetzesentwurf (StAG)

aktueller Hinweis (letztes Update: 19. Juni 2023):

Die Bundesregierung hat am 19.05.2023 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Dieser sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

    • die für eine Einbürgerung erforderlichen Zeiten des Aufenthalts in Deutschland verkürzen sich von 8 auf 5 Jahre,
    • bei "besonderen Integrationsleistungen" (besondere berufliche/schulische  Leistungen oder bügerschaftliches Engagement und C1-Sprachkenntnisse) ist eine Verkürzung auf 3 Jahre möglich,
    • bei Einbürgerung kann die bisherige Staatsangehörigkeit behalten werden,
    • bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Einbürgerung ausgeschlossen (Ausnahme: in Vollzeit Erwerbstätige)
    • bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit geht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren (keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich).

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind Änderungen möglich.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Bundestag am 19.01.2024 ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen hat. Das Gesetz muss jedoch noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Es tritt voraussichtlich frühestens im Juni 2024 in Kraft. Bis dahin gelten die derzeitigen Regelungen.

Sofern Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen nach aktueller Rechtslage noch nicht erfüllen oder Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten möchten, sollten Sie mit der Antragstellung warten, bis die Neuregelungen in Kraft getreten sind.

Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zu diesem Themenbereich ab. Vielen Dank.

Verfahrensablauf

Die Einbürgerung muss beantragt werden.

Telefonische Beratung

Benötigen Sie eine Beratung zum Einbürgerungsantrag, dann kontaktieren Sie uns bitte ausschließlich telefonisch unter: 02104 99-1666

Antragstellende aus Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein oder Wülfrath 

Termine für die Antragstellung vereinbaren Sie bitte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Dort berät man Sie gerne und händigt Ihnen die erforderlichen Formulare aus. Der Einbürgerungsantrag wird vor Ort vervollständigt und der Einbürgerungsstelle zur Entscheidung weitergeleitet.

Antragstellende aus Erkrath, Ratingen und Velbert

Nutzen Sie bitte für einen Termin zur Antragstellung das HIER HINTERLEGTE FORMULAR.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Antragsvordruck,
  • Kopie des gültigen Passes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis von jeder einzubürgernden Person,
  • Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteile),
  • Einkommensnachweise von jeder erwerbstätigen Person,
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse,
  • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest),
  • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten,
  • gegebenenfalls Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge,
  • gegebenenfalls vier Versetzungszeugnisse oder das Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind.

Fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen ist eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen (siehehttps://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen).

Weiterführende Informationen

Kosten

  • Pro erwachsene Person/jedes minderjährige Kind, das alleine eingebürgert werden soll, beträgt die Gebühr 255 Euro.
  • Für ein miteinzubürgerndes Kind beträgt die Gebühr 51 Euro.

Termin vereinbaren

Antragstellende aus Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein oder Wülfrath

Termine beantragen Sie bitte bei der Stadtverwaltung Ihres Wohnortes. Die Links hierzu finden Sie unter  "Weiterführende Informationen".


Antragstellende aus Erkrath, Ratingen und Velbert 

Nutzen Sie bitte für einen Termin zur Antragstellung das HIER HINTERLEGTE FORMULAR

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