Schwer-in-Ordnung-Ausweishülle
Inhaberinnen und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Wohnsitz im Kreis Mettmann können eine "Schwer-In-Ordnung"-Ausweishülle erhalten.
Die Idee der „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“-Hülle geht zurück auf eine Initiative aus dem Jahr 2017 der damals 14-jährigen Hannah aus Hamburg, die die amtliche Bezeichnung „Schwerbehindertenausweis“ für sich und andere nicht passend fand. Die Ausweishülle überdeckt den weiterhin gültigen, amtlichen Ausweisnamen.
Sollten Sie Interesse an dieser Ausweishülle haben, schreiben Sie bitte für den Versand eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an das Amt für Menschen mit Behinderung über schwerbehindertenrecht@kreis-mettmann.de oder wenden Sie sich direkt an den Bürgerservice Ihrer kreisangehörigen Stadt.