Aufenthaltstitel
In der Regel erhalten Menschen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, für ihren Aufenthalt in Deutschland den computerlesbaren "elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)".
Achtung
Verlängerung von Aufenthaltstiteln ukrainischer Flüchtlinge
Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!
Verlängerung von Aufenthaltstiteln ukrainischer Flüchtlinge
Noch gültige Aufenthaltstitel für ukrainische Flüchtlinge behalten ihre Gültigkeit. Inhabern der Aufenthaltsgenehmigungen bleibt die Beantragung einer Verlängerung und die damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde erspart.
Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine bis 2025 verlängert
Gemäß der Ukraine – Aufenthaltserlaubnis - Fortgeltungsverordnung gelten gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) erteilte und am 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltsgenehmigungen für vorübergehenden Schutz ohne Verlängerung automatisch bis zum 4. März 2025 fort. Der betroffene Personenkreis erhält hierüber in den nächsten Tagen auf dem Postweg eine ausländerrechtliche Bescheinigung des Ausländeramtes – eine Vorsprache beim Ausländeramt ist somit nicht erforderlich.
Extended: Ukraine Residence Permit!
Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for an extension and the associated appointments with the immigration authorities.
Ukraine residence permit extended until 2025
Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not need to visit the relevant foreigners authority for an extension.
Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!
Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.
Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року
Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.
Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!
Еще действующие разрешения на временное пребывание украинских беженцев продолжат действовать. Обладателям этих разрешений не требуется подавать заявление на их продление и посещать для этого ведомства по делам иностранцев.
Разрешение на временное пребывание украинцев продлено до 2025-го года
В соответствии с распоряжением о продлении действия разрешений на временное пребывание украинцев, с 1-го февраля 2024 г. еще действующие разрешения на временное пребывание для временной защиты автоматически продлеваются до 4-го марта 2025 г. Эти разрешения выдавались и выдаются в соответствии с § 24, абз. 1, "Закона о пребывании иностранцев" иностранцам, въехавшим в Германию в связи с войной в Украине. Беженцам не требуется посещать компетентное ведомство по делам иностранцев для их продления.
Beschreibung
Elektronischer Aufenthaltstitel
Der elektronische Aufenthaltstitel ähnelt in Form und Beschaffenheit einer Bankkarte und enthält einen zusätzlichen Chip mit Ihren persönlichen und biometrischen Daten.
Hierbei ist zu unterscheiden:
Befristete Aufenthaltserlaubnis
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird zum Beispiel für folgende Aufenthaltszwecke erteilt:
- Familiennachzug
- Erwerbstätigkeit
- Ausbildung (zum Beispiel Studium oder Sprachkurs) humanitäre Gründe
Niederlassungserlaubnis
Darunter ist ein Aufenthaltstitel zu verstehen, der
- zeitlich unbeschränkt ist und
- zur Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit berechtigt.
Im Regelfall wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn die Ausländerin oder der Ausländer
- seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
- sein Lebensunterhalt gesichert ist,
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet hat und
- über eine Altersabsicherung verfügt.
Abweichend von den allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gelten besondere Regelungen für
- ausländische Ehegatten von Deutschen,
- Kinder mit eigenständigem Aufenthaltsrecht,
- Selbstständige,
- Hochqualifizierte oder Aufenthalte aus humanitären Gründen
Verfahrensablauf
Ihren Antrag reichen Sie bitte postalisch, per E-Mail (im pdf-Format), über unsere verschlüsselten Online-Formulare oder beim Bürgerbüro Ihrer Stadt (außer in Ratingen und Velbert) ein (siehe Internetlinks unten). Dort erfahren Sie dann auch, welche Voraussetzungen für Sie gelten und ob weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Natürlich können Sie sich auch vorab durch Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter telefonisch beraten lassen.
Verlängerung
Wir bemühen uns, Sie etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels oder Ihres Reisepasses schriftlich über das weitere Verfahren zu informieren. Sollten Sie zwei Monate vor Ablauf noch keine Post von uns erhalten haben, reichen Sie bitte Ihren Verlängerungsantrag und die dazu gehörenden Unterlagen unaufgefordert beim Bürgerbüro Ihrer Stadt ein. Sie erhalten dann nach Prüfung Ihres Antrages per Post Informationen von uns über das weitere Vorgehen.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihren Verlängerungsantrag während der Gültigkeitsdauer Ihrer laufenden Aufenthaltserlaubnis stellen. Verspätet gestellte Anträge können erhebliche Nachteile für Sie bringen (Verlust der Arbeitserlaubnis, anzurechnende Aufenthaltszeiten).
Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels sind grundsätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
- gültiger Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild
- Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
- vollständig ausgefüllter Antrag
Je nach Art des Aufenthaltes können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der sehr hohen Antragszahlen im Ausländeramt derzeit mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten gerechnet werden muss.
Die Bearbeitung eingehender Anträge erfolgt nach Eingangsdatum.
Um die Verfahrenszeit so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie darum, von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen und nachzusendende Unterlagen zwingend mit dem Aktenzeichen zu versehen.
Wir sind bemüht, die Bearbeitungszeit so gering wie möglich zu halten.
Weiterführende Informationen
Publikationen
- (1.2 MB)
Externe Links
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert rund um den elektronischen Aufenthaltstitel
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Stadt Erkrath
- Stadt Haan
- Stadt Heiligenhaus
- Stadt Hilden
- Stadt Langenfeld
- Stadt Mettmann
- Stadt Monheim am Rhein
- Stadt Ratingen
- Stadt Velbert
- Stadt Wülfrath
Datenschutzhinweise
- (129 kB)
Formulare zum Download
- (PDF, 313 kB)
- (PDF, 73 kB)
- (PDF, 158 kB)
- (PDF, 295 kB)
- (PDF, 22 kB)