Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster
Sie benötigen eine amtliche Bescheinigung aus dem Liegenschaftskataster?
Ein Kataster ist eine Liste von Häusern und Grundstücken.
Die Liste heißt: Liegenschaftskataster.
Wir stellen verschiedene amtliche Bescheinigungen für Sie aus.
Grenzbescheinigung
Manchmal braucht man eine Grenzbescheinigung.
Das heißt:
Man braucht einen Nachweis darüber,
wo die Grenze von dem Grundstück ist.
Manchmal baut jemand ein Haus an der Grenze von einem Grundstück.
Dann muss man wissen:
Wo ist die Grenze von dem Grundstück?
Eine Grenzbescheinigung kann man nur bekommen,
wenn eine Gebäude-Einmessung vorliegt.
Gebäude-Einmessung heißt: Der Eigentümer muss nach Bau eines Gebäudes eine Einmessung veranlassen.
Identitätsbescheinigung
Manchmal ändern sich die Flurstücks-Bezeichnung.
Das heißt:
Die Flurstücke haben alte Bezeichnungen.
Deshalb kann man im Grundbuch falsche Infos finden.
Das Vermessungs- und Kataster-Amt kann die richtigen Flurstücks-Bezeichnungen herausfinden.
Unschädlichkeitszeugnis
Das Unschädlichkeitszeugnis ist ein Dokument.
Das Dokument erleichtert den Verkauf von kleinen Grundstücken.
Bescheinigung gemäß § 1026 BGB
Manche Rechte belasten nur Teile vom Grundstück.
Zum Beispiel:
- Wege-Recht
- Überfahrts-Recht
- Leitungs-Recht
Wir können Ihnen eine Bescheinigung geben.
In der Bescheinigung steht:
Diese Rechte belasten nur diesen Teil vom Grundstück.
Sie können dann beim Grundbuch-Amt einen Antrag machen.
Das Grundbuch-Amt löscht die Rechte dann für die anderen Teile vom Grundstück.
Was kostet die Dienstleistung für Sie?
Wie können Sie einen Antrag stellen?
Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster.
Sie haben weitere Fragen?
Vermessungs- und Katasteramt
Kundenzentrum
Telefon: 0 21 04 99-24 84
Fax: 0 21 04 99-54 82
E-Mail: kundenzentrum62@kreis-mettmann.de
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