Führerschein Klassen C und CE
Beschreibung
Klasse C
Mit der Führerscheinklasse C dürfen Sie
- LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, fahren. Ohne Gewichtsbegrenzung.
- LKW mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässigem Gesamtgewicht fahren.
Klasse CE
Um einen Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht führen zu dürfen, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse CE.
Voraussetzungen
Für den Führerschein der Klasse C müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein, können diesen aber schon sechs Monate vorher beantragen. Sie müssen zuvor den Führerschein der Klasse B erwerben. Für den Führerschein der Klasse CE müssen Sie vorher zusätzlich den Führerschein der Klasse C erwerben.
Die Führerscheine der Klassen C und CE sind jeweils fünf Jahre gültig und können anschließend für jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden.
Zusatzqualifikation für eine gewerbliche Nutzung
Wenn Sie Ihren Führerschein C oder CE gewerblich nutzen wollen, brauchen Sie eine so genannte Grundqualifikation beziehungsweise eine beschleunigte Grundqualifikation. Dies gilt, wenn Ihre Führerscheine nach dem 10. September 2009 ausgestellt wurden.
Die genannten Qualifikationen werden nach bestandener Prüfung in Ihren Führerschein eingetragen. Sie gelten für fünf Jahre. Alle fünf Jahre nach dem ersten Eintrag müssen Sie dann insgesamt fünf Weiterbildungen machen und uns die jeweiligen Abschlusszeugnisse zur Verlängerung Ihres Führerscheins vorlegen.
Verfahrensablauf
Den Antrag stellen Sie bitte persönlich entweder
- im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung (außer Ratingen, Velbert)
- oder bei uns in Mettmann.
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie dafür Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung nach freier Wahl (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Falls Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind: Ihren Führerschein
- Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV)
Weiterführende Informationen
Externe Links
Kosten
43,40 Euro für die Bearbeitung Ihres Führerscheinantrags der Klassen C oder CE ohne gewerbliche Nutzung
72,00 Euro mit gewerblicher Nutzung
37,30 Euro für die Verlängerung Ihres Qualifikationsnachweises
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Formulare zum Download
- (PDF, 107 kB)
- (PDF, 28 kB)